Wie Sie vielleicht selbst wissen, gibt es in allen medizinischen Fächern bestimmte Leistungen, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen zwar einen weitgehenden Schutz im Krankheitsfall, aber diese Leistungen sind auf das Maß des Notwendigen begrenzt (konkret nachlesbar im § 12 SGB V (www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/12.html). Nicht alles, was optimalerweise medizinisch sinnvoll und ratsam ist, wird also von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Wunschleistungen sind somit unter bestimmten Voraussetzungen empfehlenswert, z.B. bei familiärer Veranlagung zu bestimmten Krankheiten wie Nierensteinleiden, Nierenversagen, Prostataerkrankung oder ungewollte Kinderlosigkeit.
Folgendes Wunschleistungsspektrum wird in unserer Praxis angeboten:
Prinzipiell sind Untersuchungen auf Wunsch immer auch einzeln durchführbar.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an diesen Untersuchungen haben. Wir werden Sie niemals zu der Durchführung drängen, sondern mit Ihnen zusammen erwägen, wie sinnvoll diese in Ihrem individuellen Fall sind. Hierbei folgen wir dem IGeL-Kodex der Kassenärztlichen Vereinigung BW.
Diese enthält folgende Zusatzleistungen auf Wunsch, die auch einzeln durchführbar sind:
Montag: | 7:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 7:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 7:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 7:00 - 11:30 Uhr & 15:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 7:00 - 12:00 Uhr |
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung
Tel. 0 23 72 - 1 37 24